Lohnzahlungszeitraum

Lohnzahlungszeitraum
Lohnperiode.
I. Allgemein: Arbeitsentgelt.
II. Lohnsteuerrecht:1. Begriff: Der (einen Monat, zwei Wochen, sieben Tage oder andere Zeitabschnitte umfassende) Zeitraum, für den der  Arbeitslohn gezahlt, also zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber regelmäßig abgerechnet wird. Kann der L. ausnahmsweise wegen besonderer Entlohnungsart nicht festgestellt werden, so gilt als L. die tatsächlich aufgewendete Arbeitszeit.
- 2. Der Arbeitgeber hat die  Lohnsteuer nach diesem L. unter Zugrundelegung der amtlichen  Lohnsteuertabellen zu berechnen und i.d.R. bis zum zehnten des folgenden Monats abzuführen. Ist der Arbeitnehmer während des L. bei seinem Arbeitgeber voll beschäftigt, dann sind, solange das Arbeitsverhältnis andauert, auch solche Arbeitstage mitzuzählen, an denen der Arbeitnehmer keinen Lohn erhält, z.B. wegen Kurzarbeit oder infolge Betriebseinschränkung. Werden nur Abschlagszahlungen geleistet und erst im üblichen L. abgerechnet, so wird die Lohnsteuer auch erst mit dieser Abrechnung fällig; das gilt nicht, wenn der Lohnabrechnungszeitraum fünf Wochen übersteigt oder die Lohnabrechnung nicht innerhalb von drei Wochen nach dessen Ablauf erfolgt (§ 39b V EStG).

Lexikon der Economics. 2013.

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